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   LSG Thüringen, 29.10.2013 - L 6 KR 862/10   

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https://dejure.org/2013,34605
LSG Thüringen, 29.10.2013 - L 6 KR 862/10 (https://dejure.org/2013,34605)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 29.10.2013 - L 6 KR 862/10 (https://dejure.org/2013,34605)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - L 6 KR 862/10 (https://dejure.org/2013,34605)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    § 7 SGB 4, § 705 BGB
    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem als stiller Gesellschafter in der Gesellschaft Tätigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Thüringen, 29.10.2013 - L 6 KR 862/10
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist für die Frage der Einstufung als Selbständiger oder Beschäftigter zunächst auf das Vertragsverhältnis der Beteiligten abzustellen, wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt oder sich aus ihrer erlebten Beziehung erschließen lässt (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R, nach juris Rn. 16).

    Zu den tatsächlichen Verhältnissen gehört also unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R, nach juris Rn. 16).

    Er hatte weder rechtlich noch tatsächlich die Möglichkeit, wie ein beherrschender oder zumindest mit einer Sperrminorität ausgestatteter Gesellschafter ihm nicht genehme Weisungen jederzeit abzuwenden (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R, nach juris Rn. 25).

    Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung einiger Senate des BSG - überwiegend zu Leistungsansprüchen des Arbeitsförderungs- und Unfallversicherungsrechts -, wonach auch für den Fall, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft nicht zumindest über eine Sperrminorität verfügte, eine selbstständige Tätigkeit des Betroffenen für möglich erachtet wurde, wenn dessen Tätigwerden innerhalb einer Gesellschaft durch eine besondere Rücksichtnahme aufgrund familiärer Bindungen geprägt war (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R, nach juris Rn. 31 mit weiteren Nachweisen).

    Eine solche "SchönwetterSelbstständigkeit" ist mit Blick auf das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände schwerlich hinnehmbar (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R, nach juris Rn. 32).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Thüringen, 29.10.2013 - L 6 KR 862/10
    Auch die vereinbarte Gewinn- und Verlustbeteiligung gibt keinen Anlass, allein deshalb eine aufgrund des Gesamtbildes unzweifelhafte Beschäftigung in Zweifel zu ziehen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R, nach juris Rn. 28).

    Abgesehen davon, dass die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich unabhängig von der Entscheidung der Finanzbehörden zu treffen ist, handelt es sich nämlich bei § 15 Nr. 2 EStG um eine allein durch Besonderheiten des dortigen Regelungsgegenstandes bedingte und auf sonstige Rechtsgebiete nicht übertragbare Sonderregelung (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R, nach juris Rn. 30).

    Diese "Durchbrechung der Einheit der Rechtsordnung" verstößt aber nicht gegen das Grundgesetz (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R, nach juris Rn. 30 unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. Juli 1969 - 1 BvR 457/66).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2009 - L 1 KR 222/07
    Auszug aus LSG Thüringen, 29.10.2013 - L 6 KR 862/10
    Er beruft sich darüber hinaus auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 11. November 2009 - L 1 KR 222/07, die eine Ehegatteninnengesellschaft zum Gegenstand hatte.

    Anders als in der vom Kläger angesprochenen Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 11. November 2009 - L 1 KR 222/07 bestand nicht lediglich eine konkludent geschlossene Innengesellschaft, vielmehr wurde ausdrücklich eine gesondert geregelte stille Gesellschaft gegründet.

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Thüringen, 29.10.2013 - L 6 KR 862/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R, nach juris).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Thüringen, 29.10.2013 - L 6 KR 862/10
    Nach der Rechtsprechung des BSG geben zwar beim Abweichen der Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen letztere den Ausschlag (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R, nach juris Rn. 27).
  • BSG, 27.07.2011 - B 12 KR 10/09 R

    Arbeitgebereigenschaft der verfassten Studentenschaft einer Hochschule

    Auszug aus LSG Thüringen, 29.10.2013 - L 6 KR 862/10
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juli 2011 - B 12 KR 10/09 R, nach juris).
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    Auszug aus LSG Thüringen, 29.10.2013 - L 6 KR 862/10
    So hat der 11. Senat des BSG eine selbstständige Tätigkeit sogar im Fall eines - nicht an der GmbH beteiligten und nicht zum Geschäftsführer bestellten - Sohnes eines Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers für möglich gehalten, wenn er faktisch wie ein Alleininhaber die Geschäfte der Gesellschaft nach eigenem Gutdünken führen konnte und geführt hat, ohne dass ihn der oder die Gesellschafter daran hinderten (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 1990 - 11 RAr 47/88, nach juris Rn. 21).
  • BFH, 15.12.1998 - VIII R 62/97

    Geschäftsführerbezüge bei einer GmbH & atypisch Still

    Auszug aus LSG Thüringen, 29.10.2013 - L 6 KR 862/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) ist eine andere Gesellschaft im Sinne dieser Vorschrift auch die atypisch stille Gesellschaft, d.h. eine stille Gesellschaft, bei der der stille Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist (vgl. BFH, Urteil vom 15. Dezember 1998 - VIII R 62/97, nach juris).
  • BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66

    Bilanzbündeltheorie

    Auszug aus LSG Thüringen, 29.10.2013 - L 6 KR 862/10
    Diese "Durchbrechung der Einheit der Rechtsordnung" verstößt aber nicht gegen das Grundgesetz (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R, nach juris Rn. 30 unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. Juli 1969 - 1 BvR 457/66).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2016 - L 5 R 4397/14
    Diese könnten - jeweils unter Wahrung der Mindestvoraussetzungen der stillen Gesellschaft - im Innenverhältnis zu einer den Handelsgesellschaften angenäherten Organisation führen und insofern sogar die Rollenverteilung zwischen dem "Stillen" und dem Geschäftsinhaber umkehren (Thüringer LSG, Urteil vom 29.10.2013 - L 6 KR 862/10 -, in juris).
  • LSG Thüringen, 26.11.2013 - L 6 KR 861/10

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung einer Familienangehörigen -

    Eine solche "SchönwetterSelbstständigkeit" ist mit Blick auf das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände schwerlich hinnehmbar (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - Az.: B 12 KR 25/10 R, nach juris; Senatsurteil vom 29. Oktober 2013 - Az.: L 6 KR 862/10).
  • LSG Hamburg, 29.01.2019 - L 3 R 53/17

    Sozialversicherungspflicht einer Gesundheits- und Pflegeassistentin als stille

    Die Gesellschafter stehen daher lediglich in schuldrechtlichen Beziehungen zueinander und dem Geschäftsinhaber steht allein die Geschäftsführung zu (Mock in: Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB 4. Aufl., 2014, 3 230 HGB Rn. 5, 95; LSG Thüringen, Urteil vom 29.10.2013 - L 6 KR 862/10 - Juris, m.w.N.).
  • SG Köln, 18.05.2022 - S 4 BA 37/22
    Eine "Schönwetter-Selbständigkeit" gibt es nicht (BSG, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R; Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R, Rn. 32 bei Juris; LSG Thüringen, Urteil vom 29.10.2013 - L 6 KR 862/10, Rn. 29 bei Juris; LSG Hamburg, Urteil vom 07.08.2013 - L 2 R 31/10, Rn. 29 bei Juris; LSG Bayern, Urteil vom 23.10.2012 - L 5 R 767/10, Rn. 83 bei Juris; LSG Hessen, Urteil vom 27.10.2011 - L 8 KR 272/09, Rn. 52 bei Juris).
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